FAMILIENSCHIEDSGERICHT

Dr. Elisabeth Kurzweil, Präsidentin des Landgerichts a.D. 
und Susanne van Lier.

Schiedsrichter

Im April 2006 wurde von Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. und Dr. Werner Schulz, Leitender Richter des Familiengerichts München a. D. das "Süddeutsche Familienschiedsgericht" gegründet. Nach 17 Jahren und ca. 150 erfolgreich abgeschlossenen Verfahren haben sich die beiden Gründer zurückgezogen, stehen aber nach wie vor beratend zur Verfügung. 

 

Dr. Elisabeth Kurzweil, ehemalige Familienrichterin und Vorsitzende eines Familiensenats des Oberlandesgerichts München und Wirtschaftsmediatorin und Susanne van Lier, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, stehen nun als Schiedsrichterinnen zur Verfügung.

Dr. Elisabeth Kurzweil

Susanne van Lier

Ziele und Voraussetzungen

Das Familienschiedsgericht bietet die Möglichkeit, statt eines gerichtlichen Prozesses oder im Rahmen eines ruhenden / ausgesetzten Verfahrens ( §§ 251, 278 V ZPO ) die Streitfälle Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung schnell zu erledigen. 

 

Die Durchführung des Schiedsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien, die durch Rechtsanwälte vertreten sein müssen, die Einleitung des Schiedsverfahrens beantragen sowie Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung unterzeichnen. Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung werden auf Anforderung von der Geschäftsstelle übersandt.

Vorteile des Familienschiedsverfahrens:

sofortige Terminbestimmung,

Vorteil 1

schnelle, abschließende Erledigung in einem Verfahren

Vorteil 2

abschließende Erledigung in einem Verfahren,

Vorteil 3

nichtöffentliche Verhandlung mit Verschwiegenheitspflicht,

Vorteil 4

Kosten der Schiedsrichter nur nach dem GKG.

Vorteil 5

© Dr. Elisabeth Kurzweil und Susanne van Lier 

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