Ab 2025 stehen Ihnen als Schiedsrichterinnen zur Verfügung...
Langjährige Familienrichterin und Vorsitzende eines Familiensenats am Oberlandesgericht München, seit 2004 Güterichterin und Mediatorin.
Fachanwältin für Familienrecht seit 1998 mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen des Familienrechts, insbesondere Unterhalt und Zugewinn.
Mediatorin seit 2008.
Hier stellen wir Ihnen unsere Schiedsordnung und Schiedsvereinbarung als Download PDF zur Verfügung. Diese Dokumente werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zum Öffnen der Datei benötigen sie das Programm Acrobat Reader, das Sie hier kostenlos herunterladen können.
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Zur Einleitung des Schiedsverfahrens ist an die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 200 € zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt nicht nach dem RVG, sondern nach dem für die Parteien kostengünstigeren FamGKG. Der Mindeststreitwert beträgt 10.000 €. Es fallen drei Gerichtsgebühren für jeden Schiedsrichter an. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und notwendige Auslagen. Bei Streitwerten über 100.000 € kann mit den Parteivertretern auch eine Abrechnung nach Stunden vereinbart werden. Die Kosten tragen die Parteien in der Regel je zur Hälfte.
Beispiele:
Bei einem Streitwert von 20.000 € entstehen Kosten von 1.060 € (4 x 265 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen (i.d.R. Pauschale von 20 €), bei einem Streitwert von 50.000 € fallen 1824 € (4 x 456 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an.
© Dr. Elisabeth Kurzweil und Susanne van Lier
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